Unsere Leistungen werden entsprechend der GOT für Tierärzte vom 30.6.2008 abgerechnet. Je nach medizinischer Ausstattung und erforderlichem Aufwand der tierärztlichen Leistung dürfen Tierärzte zwischen dem 1-fachen und dem 3-fachen Satz abrechnen. Zu weiteren Kriterien gehören auch z.B. entsprechendes Fachwissen, moderne Gerätschaften und auch die örtlichen Verhältnisse (städtisch oder ländlich) spielen eine Rolle.
Eine Abrechnung unter dem 1-fachen, als auch über dem 3-fachen Satz ist gesetzlich verboten ! Nur in absolut besonderen Ausnahmefällen und gemeinsamer Absprache unter festgelegten gesetzlichen Kriterien darf eine Unter- bzw. Überschreitung der GOT vereinbart werden. Unsere Leistungen werden entsprechend der GOT je nach Leistung zwischen dem 1,2-fachen und dem 2,1 fachen Satz abgerechnet. Im Durchschnitt liegen wir mit unseren tierärztlichen Leistungen beim 1,5-fachen Satz.
Dies beinhaltet folgende Serviceleistungen für Sie !
1. moderne medizinische Gerätschaften, wie „ Digitales Röntgen“, Ultraschallgerät GE mit Farbdoppler und Laboranalysegeräte
2. erweiterte Sprechstundenzeiten werktags bis 20.00 Uhr
3. Sprechstunde auch am Samstag 10.00 – 13.00 Uhr
4. spezielles Fachwissen auf verschiedenen Gebieten der Kleintiermedizin
5. automatische Impferinnerung
6. Terminsprechstunde mit kurzen Wartezeiten
Mo. - Fr. 10:00 - 13:00 Uhr
16:00 - 20:00 Uhr
Sa. 10:00 - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
NOTDIENST
Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr
040 / 61 92 00
Für Notfälle tel. Voranmeldung notwendig!
(Sa., So. u. Feiertags
8:00 - 20:00 Uhr)